Für eine Immobilienbewertung mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist ein Grundbuchauszug erforderlich. Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentliches Register. Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Im Grundbuch sind die Flurstücke, die Eigentümer, Rechte und Lasten sowie Hypotheken und Grundschuleden verzeichnet.
Das Grundbuch ist wie folgt aufgebaut:
Deckblatt: Auf dem Deckblatt ist das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Blattnummer angegeben
Bestandsverzeichnis: Im Bestandsverzeichnis ist die Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie die Größe der Flurstücke eingetragen
Abteilung I: In der ersten Abteilung ist der oder die Eigentümer des Grundstücks angegeben
Abteilung II: Hier können Lasten und Beschränkungen (z.B. Rechte wie ein Nießbrauch, Wegerecht, Leitungsrecht oder Wohnungsrecht) eingetragen sein
Abteilung III: In der dritten Abteilung können Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden vorhanden sein
Eigentumswohnungen sind im Wohnungsgrundbuch eingetragen. Nicht zu Wohnzwecken dienende Objekte (z.B. Büroimmobilien, andere Gewerbeimmobilien oder KFZ-Stellplätze) werden als Teileigentum bezeichnet und sind daher im Teileigentumsgrundbuch geführt.
Die Einsicht in das Grundbuch bzw. einen Grundbuchauszug kann jeder erhalten, der ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann. Ein "berechtigtes Interesse" ist anzunehmen bei Eigentümern, Inhaber von eingetragenen Rechten, Notaren, Gerichten und Behörden sowie Darlehensgebern (Banken).