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Geplante Änderungen bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer


Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) sind Änderungen bei der Bewertung von Immobilien geplant, die wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer haben könnten.

Der Entwurf sieht vor, dass die Bewertung zukünftig an die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden soll. Damit soll erreicht werden, dass auch bei Wertermittlungen zum Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein Marktwert ermittelt wird, der sich an den tatsächlichen Preisen am Immobilienmarkt orientiert. Auch die Grundlagen für die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken soll in diesem Zusammenhang geändert werden.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des Ertragswertverfahrens und des Sachwertverfahrens vor. Durch den zukünftigen Ansatz von marktüblichen Bewertungsparametern (Liegenschaftszinssatz und Bewirtschaftungskosten beim Ertragswertverfahren sowie Marktanpassungsfaktoren beim Sachwertverfahren) sollen marktübliche Werte ermittelt werden. Es ist zu erwarten, dass aufgrund dieser Änderungen überwiegend höhere Immobilienwerte für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu Grunde gelegt werden.

Sofern der Bundesrat noch dieses Jahr über das Gesetz beraten wird, könnte es ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Verkehrswerts anhand eines Gutachtens durch einen Sachverständigen soll erhalten bleiben.



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