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Nachweis kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer für Gebäudeabschreibung - Erstellung Nutzungsdauergutachten
Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EstG ist es möglich, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden aufgrund eines schlechten baulichen Zustands in Folge von Bauschäden und Baumängeln nachzuweisen und damit die typisierten AfA-Sätze zu erhöhen. Dafür ist in der Regel jedoch ein umfangreiches Schadensgutachten erforderlich. Eine weitere Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, wurde mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 28.7.2021, IX R 25/19) dahingehend
25. Jan. 2024


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25. Juli 2023
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