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Kurzgutachten in Hannover und Bielefeld

Immobilienbewertung als Kurzgutachten

Kurzgutachten - Kurzbewertung mit Marktwertschätzung

Umfang eines Kurzgutachtens

Mit einem Kurzgutachten oder einer Kurzbewertung wird auf ca. 10 bis 15 Seiten der Wert einer Immobilie geschätzt. Im Gegensatz zu einem vollständigen und umfangreichen Verkehrswertgutachten wird anhand eines Bewertungsverfahrens (Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert) der Immobilienwert geschätzt. Im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten ist der Umfang deutlich geringer. So erfolgt z.B. die Beschreibung des Objekt in Kurzform und es ist kein Anlagenteil (z.B. Karten, Gebäudezeichnungen, Auszüge aus Katastern) enthalten. 

 

Eine Kurzbewertung ist grundsätzlich für alle Immobilienarten möglich. Bei komplexen Bewertungsaufträgen (z.B. mit der Berücksichtigung mehrerer Rechte, besonderen Objektarten oder sonstigen besonderen Umständen) kann es jedoch sein, dass die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens notwendig ist. 

Ob ein Kurzgutachten geeignet ist, ist auch abhängig vom Anlass der Bewertung. Soll die Bewertung für eine rechtliche Auseinandersetzung dienen oder bei Gericht verwendet werden, ist üblicherweise eine Kurzbewertung nicht ausreichend und es wird ein Verkehrswertgutachten erforderlich. 

 

Ob ein Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten notwendig ist, ist vorab zu klären. Bei einem Rechtsstreit oder bei einer Bewertung für steuerliche Zwecke sollte dies in jedem Fall mit Ihrem Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bzw. Steuerberater / Steuerberaterin besprochen werden.

Kurzgutachten in Hannover und Bielefeld

Kurzgutachten in der Region Hannover
und in Bielefeld mit der Region Ostwestfalen-Lippe

Büro Hannover

Seelhorststr. 20

30175 Hannover

Telefon 0511 51545079

info@hausgutachten.de

Büro Bielefeld

Herforder Str. 69

33602 Bielefeld

Telefon 0521 16394486

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