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Sachverständiger Peter Kammann

Ihr Gutachter für Immobilienbewertung

Als Sachverständiger, Gutachter und Architekt ist Peter Kammann mit seiner langjährigen Erfahrung im Bau- und Immobilienbereich ein kompetenter Ansprechpartner.
Peter Kammann ist seit 2003 als Sachverständiger auf dem Gebiet der Immobilienbewertung tätig und seit 2005 für dieses Sachgebiet von der IHK Hannover öffentlich bestellt und vereidigt. In dieser Zeit habe ich als Immobiliengutachter zahlreiche Verkehrswertgutachten erstellt.
Neben privaten Auftraggebern, Steuerberatern und Rechtsanwälten zählen u.a. auch Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zu den Kunden.

Qualifikation

IHK Sachverständiger

Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Peter Kammann ist seit 2006 von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - Immobilienbewertung. Bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten Sie eine Dienstleistung von hoher Qualität.
Die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, auch diejenigen, die nicht ausreichend sachkundig sind, dürfen sich Sachverständiger oder Gutachter nennen. Mit der öffentlichen Bestellung wird einem Sachverständigen bestätigt, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders sachkundig ist. Außerdem wird der Sachverständige wird darauf vereidigt, unabhängig und

Zertifizierung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 von die DIAZert

Zusätzlich zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist der Sachverständige durch die DIAZert Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Mit einer Zertifizierung wird die Qualität der Fachkompetenz herausgestellt. Eine Zertifizierung wird insbesondere von großen Auftraggebern wie z.B. von Kreditinstituten oder von institutionellen deutschen und ausländischen Investoren vorausgesetzt. Bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen werden beispielsweise Zertifizierungen oft erwartet. Die Beleihungswertermittlungsverordnung § 6 (BelWertV) fordert z.B.: "Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet."

Architekt

Architekt

Als eingetragener Architekt in die Architektenliste des Landes Niedersachsen ist der Sachverständige auch Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen. Nur Kammermitgliedern ist es erlaubt, die geschützte Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt führen. Diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland durch die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer geschützt. Demnach darf diese Berufsbezeichnung nur von Personen geführt werden, die in die Architektenliste eines Bundeslandes unter der betreffenden Fachrichtung eingetragen sind. Dadurch wird gewährleistet, dass nur hinreichend qualifizierte Planer den Beruf ausüben dürfen und dass sie bestimmte Berufsregeln einhalten müssen.

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